
Berlin (dpa) – Mit einem Stopp der Gas- und Strompreise sollen exzessive Tariferhöhungen für Nutzer beendet werden. Zudem sollen Preiserhöhungen bis Ende 2023 verboten werden – es sei denn, der Lieferant könne nachweisen, „dass die Erhöhung sachlich gerechtfertigt ist“, so die in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwürfe der Bundesregierung. Das Wirtschaftsministerium erklärte am Samstag, die Missbrauchsbekämpfung solle Preiserhöhungen verhindern, die nicht durch steigende Beschaffungskosten zu rechtfertigen seien. Nicht alle Erhöhungen sind automatisch rechtswidrig, wohl aber „missbräuchlich und ungerechtfertigt“.
Die von der Ampelkoalition geplanten Gas- und Strompreissenkungen sollen die stark steigenden Kosten für Haushalte und Unternehmen abfedern. Ein gewisser Verbrauch soll staatlich subventioniert werden, es gelten aber weiterhin die aktuellen, hohen Marktpreise. FDP-Energieexperte Michael Cruz sagte der Bild-Zeitung (Samstag): „Wir wollen Trittbrettfahrereffekte verhindern, die Versorger dazu animieren, höhere Tarife zu zahlen.“ Die Bremse soll ab März 2023 greifen, eine rückwirkende Entlastung ab Januar ist geplant.
Der Tarif für 2023 im Briefkasten steigt
Viele Haushalte würden derzeit Briefe mit Tariferhöhungen für 2023 erhalten. Dies sei häufig zum Jahresende geschehen, erklärte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums. Grund sind gesetzliche Fristen: Kommen Preiserhöhungen Anfang Januar, müssen sie vier bis sechs Wochen vorher angekündigt werden. Der Höhe nach dürfen die tatsächlichen Anschaffungskosten übernommen werden, nicht aber zusätzliche offensive Erhöhungen.
Zukünftige Preiserhöhungen sollten daher verhindert werden, nur weil „der Staat über die Preisobergrenze ohnehin die Kosten trägt“. Das wäre beleidigend und sollte vermieden werden, sagte der Sprecher. Nach Angaben des Ministeriums müssen Kunden grundsätzlich ihre vertraglichen Pflichten erfüllen. Bei Meinungsverschiedenheiten darüber, ob der Anspruch berechtigt ist, können sich Verbraucher an Verbraucherzentralen wenden oder sich anderweitig rechtlich beraten lassen.
„Kein Missbrauch“ in Preisbremsen
Das geplante „Missbrauchsverbot“ von Preisbremsen zielt auf Energiepreise – also Cent pro Kilowattstunde, die sich verbrauchsabhängig in der Jahresrechnung widerspiegeln. „Der Energiepreis multipliziert mit Ihrem Jahresverbrauch wird zum Basispreis addiert und ergibt so Ihre Jahresrechnung“, heißt es in der Grundsatzerklärung der Bundesnetzagentur.
Bei einem möglichen Verfahren vor dem Bundeskartellamt soll gelten: Nicht das Amt muss beweisen, dass ein Missbrauch vorliegt – sondern das Unternehmen, dass dies nicht der Fall ist. Das Kartellamt soll Lieferanten verpflichten können, das säumige Verhalten einzustellen oder Bußgelder zu zahlen. Auch wirtschaftliche Vorteile sollen abgebaut werden können, erklärt das Ministerium. Die geplanten Missbrauchsregelungen sollen zusätzlich zu den bereits bestehenden allgemeinen kartell- und wettbewerbsrechtlichen Instrumenten zur Anwendung kommen.