Defizite im Handynetz: Behörde droht Firmen mit Bußgeldern

Wegen des Defizits beim Ausbau des Mobilfunknetzes erwägt der Aufseher erstmals, die großen deutschen Telekommunikationsanbieter zur Kasse zu bitten. Wegen des Defizits beim Ausbau des Mobilfunknetzes erwägt der Aufseher erstmals, die großen deutschen Telekommunikationsanbieter zur Kasse zu bitten.

Wegen des Defizits beim Ausbau des Mobilfunknetzes erwägt der Aufseher erstmals, die großen deutschen Telekommunikationsanbieter zur Kasse zu bitten.

Quelle: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

2019 kauften vier Telekommunikationskonzerne für sechseinhalb Milliarden Euro Mobilfunkfrequenzen und verpflichteten sich zum schnellen Ausbau des Netzes. Bisher hat kein Unternehmen alle Anforderungen erfüllt.

WWegen des Defizits beim Ausbau des Mobilfunknetzes erwägt die Wachhunde erstmals, die großen deutschen Telekommunikationsanbieter zur Zahlung einzufordern. „Die Bundesnetzagentur beabsichtigt derzeit, ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro pro Standort zu verhängen“, teilten die Bonner Behörden in einem Schreiben an ihren Beirat mit. Das Dokument ist bei dpa erhältlich. Dabei handelt es sich um Lokalitäten, die im Rahmen der Frequenzauktion 2019 bis Ende letzten Jahres gebaut werden sollten, es aber nicht waren. Weiter heißt es: „Außerdem können Bußgelder verhängt werden.“ Die Bußgelder könnten noch größere finanzielle Folgen haben.

Die drei etablierten Netzbetreiber Telefónica (O2), Vodafone und Deutsche Telekom haben nach eigenen Angaben die zentralen Vorgaben der Ausbauverpflichtungen erfüllt – etwa, dass in jedem Bundesland mindestens 98 Prozent der Haushalte über einen Mobilfunkanschluss mit a Download von 100 Megabit pro Sekunde. Bei den sogenannten White Dots hingegen verstießen alle drei klar gegen die Messlatte. Das sind Gebiete, in denen kein Mobilfunknetz 100 Megabit pro Sekunde übertragen kann. Statt 167 eigene Standorte in einem solchen Gebiet bis zum 31. Dezember 2022 zu haben, meldet Vodafone nur noch 86, Telefónica 61 und Telekom 38.

Auf solche Standorte bezieht sich unter anderem die Sanktionsandrohung im Schreiben an den Beirat. Netzbetreiber weisen einhellig darauf hin, dass sie Fortschritte machen. Weitere 14 seien im Bau, sagt zum Beispiel der Telekom-Sprecher. Er weist auch darauf hin, dass es an den anderen 115 Standorten, die noch fehlen, “meistens keine Funklöcher” gebe, sondern eine “Grundversorgung” – das Handy erhalte Breitbandempfang, die Mindestübertragung sei aber 100 Megabit pro Sekunde vorgeschrieben. fehlen.

Die Unternehmen weisen auch darauf hin, dass sie die Liste der betroffenen Gebiete von der Regierung zu spät erhalten haben und ein Ausbau mancherorts einfach nicht möglich ist – etwa wenn kein Grundstückseigentümer bereit ist, Land für einen Sendemast zu pachten. Auch in Naturschutzgebieten ist das Aufstellen solcher Masten schwierig. Ist der Antenneneinbau aus „rechtlichen und tatsächlichen“ Gründen nicht möglich, sieht die Bundesnetzagentur darin keine Ordnungswidrigkeit.

Unklar ist also, wie groß der Abstand zur zwingenden Vorgabe 167 ist – je nachdem, wie viele Standorte die Bundesnetzagentur „rechtlich und faktisch“ für unmöglich hält, wird er kleiner oder größer. Die Behörden in Bonn prüfen derzeit die von den Unternehmen Anfang Januar eingereichten Unterlagen.

Der eklatanteste Verstoß gegen die Ausbauverpflichtungen kommt nicht von den drei etablierten Netzbetreibern, sondern von der neuen 1&1. Das Unternehmen kaufte 2019 erstmals Frequenzen und baut derzeit ein eigenes Mobilfunknetz auf – bisher verkaufte 1&1 Mobilfunkverträge, bei denen Kunden meist mit dem O2-Netz verbunden waren. Dafür zahlt 1&1 Miete an O2. Eigentlich sollte die Gruppe aus Montabaur zum Jahreswechsel 1000 5G-Stationen freischalten, tatsächlich waren es aber nur fünf. 1&1 begründete dies mit Lieferproblemen beim Baupartner. 1&1 will im Sommer 2023 die 1000 erreichen. Wird 1&1 sanktioniert, könnte es teuer werden.

Unklar ist allerdings, ob die Bundesnetzagentur überhaupt Bußgelder oder Strafen verhängen wird. Nach der Frequenzauktion im Jahr 2015 kam kein einziger Netzbetreiber all seinen Verpflichtungen nach – insbesondere Telefónica (O2) wies damals gravierende Defizite auf. Und dann drohte die Aufsichtsbehörde mit Sanktionen, drückte am Ende aber ein Auge zu.

Diesmal könnte es genauso sein. In dem Schreiben an den an diesem Montag tagenden Beirat heißt es: „Bei der Verhängung von Sanktionen erfolgt eine umfassende Prüfung, die den Einzelfall bewertet.“ Der Satz lässt Interpretationsspielraum. Gut möglich, dass die Behörden dieses Mal nur mit Druckerhöhung drohen, am Ende aber nicht das Schwert der Sanktionen anwenden.

Da sollten sich die Telekoms aber nicht zu sicher sein. Denn Klaus Müller, bisher Chef des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, ist jetzt Chef der Regulierungsbehörde. Er ist dafür bekannt, Verbraucherschutzfragen mehr Aufmerksamkeit zu schenken als sein Vorgänger – statt Gerichtsverfahren gegen Unternehmen aufzugeben, will die Behörde dieses Mal vielleicht anpacken und Sanktionen verhängen.

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