Die Änderungen 2023 – was Sie dazu wissen müssen

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Von: Maximilian Kettenbach

Einteilung

Geldwechsel 2023
Im Jahr 2023 gibt es einige wirtschaftliche Veränderungen. Privathaushalte werden entlastet. © CHROMORANGE/Imago; Fotoautomat/imago? Collage: Sabrina Wagner/RUHR24

Was wird teurer, was billiger und was ändert sich komplett? Die Ampelkoalition hat in ihrem ersten Jahr eine Reihe von Reformen auf den Weg gebracht, die 2023 in Kraft treten.

Berlin – Die Corona-Pandemie, der Krieg in der Ukraine, die Energiekrise – das Jahr 2022 könnte das Jahr „nach Corona“ werden, doch auch dieses Jahr stellt Politik und Bevölkerung vor Herausforderungen wie kaum ein anderes seit dem Zweiten Weltkrieg. Neben der immer größer werdenden Kluft zwischen Arm und Reich und der Klimakrise kamen nun viele zusätzliche Belastungen hinzu. Die Ampelregierung um Bundeskanzler Olaf Solz versuchte in ihrem ersten Jahr, den steigenden Energiepreisen mit einem 200-Milliarden-Abwehrschild entgegenzuwirken. Scholz’ Versprechen eines “Doppelbooms” wurde zum Programm. Es geht laut Kanzlerin darum, dass Rentner, Familien, Handwerk und Industrie die Preise zahlen können.

Und zum zweiten Ampeljahr regt sich etwas in Deutschland. Zum Jahreswechsel 2022/2023 gibt es viele große und kleine Veränderungen. Hartz IV wird zum Bürgereinkommen, die Renten steigen und ein beliebtes Rückfahrticket (teurer). Aber einiges wird teurer. Hier die wohl wichtigsten 23 Punkte im Überblick:

Diese Strom- und Gaspreisbremse kommt 2023

Viele Gas- und Stromkunden können ab März mit Entlastungen rechnen, wenn die geplanten Preisbremsen beginnen. Erdgasverbrauchern wird für 80 Prozent ihres Stromverbrauchs ein Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert. Für Strom sind ebenfalls 40 Cent pro Kilowattstunde geplant. Die Leistungen sollten auch rückwirkend für Januar und Februar nach Beginn gelten.

Hartz IV wird zum Bürgereinkommen

Das Bürgereinkommen löst im Januar das Hartz-IV-System ab. Die Leistungen der Grundversicherung steigen über 50 Euro, Singles erhalten künftig 502 Euro. Wichtige Teile der Reform treten nicht vor dem 1. Juli in Kraft. Jobcenter sollen sich besser um Arbeitslose kümmern können. Festvermittlung statt einfacher Assistenzstellen soll besser werden als bisher.

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Das nächste Sonderticket für Bus und Bahn steht in den Startlöchern

Im neuen Jahr sollen Sie den öffentlichen Nahverkehr bundesweit für 49 Euro im Monat nutzen können. Wann der Nachfolger des 9-Euro-Tickets auf den Markt kommt, ist noch nicht klar. Ursprünglich sollte es Anfang 2023 losgehen. Nun ist der 1. April im Gespräch.

2023 wird das Kindergeld erhöht

Zum 1. Januar erhöht sich das Kindergeld auf 250 Euro pro Monat und Kind. Das bedeutet für das erste und zweite Kind plus 31 Euro und für das dritte Kind plus 25 Euro pro Monat.

Rentner bekommen mehr Geld

Rentner können nächstes Jahr wohl mit mehr Geld rechnen. In Westdeutschland sollen die Renten im Juli um rund 3,5 Prozent steigen, in Ostdeutschland um 4,2 Prozent. Die Termine sind vorläufig und werden im Frühjahr geklärt.

Die Krankenkassenprämien steigen

Für die Versicherten werden die Krankenkassenprämien – aktuell durchschnittlich 15,9 Prozent – ​​voraussichtlich um 0,3 Punkte auf durchschnittlich 16,2 Prozent steigen.

Mehr Wohngeld vom Staat

Mehr Haushalte erhalten ab Januar staatliche Mietzuschussentlastung: Zu den bisher 600.000 Haushalten mit Wohngeld sollen bis zu 1,4 Millionen weitere Haushalte hinzukommen. Auch das Wohngeld soll um durchschnittlich 190 Euro pro Monat steigen. Das bedeutet, dass anspruchsberechtigte Haushalte durchschnittlich rund 370 Euro pro Monat erhalten. Haushalte, die keine Sozialleistungen beziehen, aber noch etwas Geld haben, können Wohngeld beantragen.

Änderung der Einkommensteuer

Der Grundfreibetrag – also das Einkommen, bis zu dem keine Steuern gezahlt werden müssen – steigt um 561 Euro auf 10.908 Euro. Der maximale Steuersatz von 42 %, der heute ab einem zu versteuernden Einkommen von 58.597 Euro gilt, wird im nächsten Jahr ab 62.810 Euro gezahlt.

Energie-Flatrate für Studenten

Studierende und Techniker sollen pauschal 200 Euro erhalten, um die Mehrkosten abzufedern. Antragsberechtigt sind rund 2,95 Millionen Studierende, die zum 1. Dezember an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben waren. Bund und Länder arbeiten noch an einer zentralen Antragsplattform, das Geld soll noch in diesem Jahr ausgezahlt werden.

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Keine Impfpflicht für Pflegekräfte ab 2023

Die seit März geltende Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen entfällt voraussichtlich ab dem 1. Januar. Das wurde aus Ministeriumskreisen berichtet. Denn die derzeit dominierenden Coronavirus-Varianten könnten der Immunantwort von Geimpften oder Genesenen besser entkommen als die bisherigen. Immer mehr Experten glauben, dass die Corona-Pandemie vorbei ist – darunter der führende Virologe Christian Drosten.

Förderung der elektronischen Pkw- und Lkw-Maut

Käufer von Plug-in-Hybridfahrzeugen erhalten ab 2023 keine Bundesförderung mehr. Zudem sinken die Prämien für reine Elektrofahrzeuge. Die Förderung ist ab dem 1. September auf Einzelpersonen beschränkt. Auf der Straße bleiben: 2023 wird die Lkw-Maut auf Deutschlands Fernstraßen steigen. Lärm- und Luftverschmutzungskosten werden stärker bei der Berechnung der Tarife berücksichtigt.

Klimaanlage Gebühr für Heizung

Ab Januar müssen sich Vermieter in vielen Fällen an der Klimasteuer ihrer Mieter zum Heizen beteiligen. Der sogenannte CO2-Preis wird nach einem Stufenmodell zwischen Mietern und Eigentümern verteilt. Je weniger klimafreundlich das Haus ist, desto mehr muss der Eigentümer auf sich nehmen. Bisher mussten Mieter die Abgabe zahlen, die helfen soll, den klimaschädlichen Kohlendioxidausstoß zu reduzieren.

Achtung, neue Frist für Grundsteuererklärungen

Hauseigentümer und Wohnungseigentümer müssen ihre Grundsteuererklärung bis Ende Januar abgeben. Ursprünglicher Termin war Ende Oktober. Aufgrund des langsamen Eintritts verlängerte es sich.

Höhere Homeoffice-Flatrate

Künftig können statt 600 bis zu 1000 Euro pro Haushalt bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Die Pauschale gehört zu den Werbungskosten, für die allen Steuerpflichtigen ohnehin 1200 Euro gutgeschrieben werden. Nur wer diesen Betrag mit einer Pauschale und sonstigen Ausgaben übersteigt, profitiert.

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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Ab 2023 müssen Arbeitgeber am Anzeigeverfahren für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) teilnehmen. Erkrankte Arbeitnehmer, die gesetzlich versichert sind, müssen ihrem Arbeitgeber keine Papierunfähigkeitsbescheinigung mehr vorlegen, sondern erhalten in der Praxis einen Ausdruck ihrer Dokumente.

Änderungen an Midi-Jobs

Bei sogenannten Midi-Jobs erhöht sich die Gehaltsschwelle. Beschäftigte dieser Gruppe dürfen künftig statt 1.600 Euro 2.000 Euro verdienen. Bis zu dieser Grenze müssen Arbeitnehmer niedrigere Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Neuer Termin für den Atomausstieg

Mitte April werden Deutschlands letzte Kernreaktoren vom Netz genommen. Die Kraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland sollten im Zuge des Atomausstiegs zum Jahreswechsel abgeschaltet werden, doch die Frist wurde wegen der Energiekrise verlängert.

Die Tabaksteuer steigt in die Höhe

Die Steuern auf Zigaretten, Zigarren und Tabak steigen. 20er-Packungen kosten künftig durchschnittlich 18 Cent mehr.

Steuernachlass für LPG

Wer sein Fahrzeug mit LPG, auch LPG genannt, betankt, muss ab 2023 tiefer in die Tasche greifen. Eine Steuerbegünstigung endet und es gilt der normale Steuersatz von 409 Euro pro Tonne. Allerdings sind die Steuern laut ADAC günstiger als bei Benzin oder Diesel.

Photovoltaikanlagen – es wird einfacher

Für Solaranlagenbesitzer gibt es im neuen Jahr Erleichterungen. Bei einigen Anlagen besteht keine Pflicht zur Installation eines eigenen Generatorstromzählers. Einige Regelungen des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes von 2023 greifen bereits.

Wiederverwendbar ab 2023

Auch Restaurants, Bistros und Cafés müssen künftig Getränke und Speisen für unterwegs in Mehrwegbehältern anbieten.

Neues Lieferkettengesetz

Ab 2023 gilt das Lieferkettengesetz für Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten. Ziel ist der Schutz der Menschenrechte in internationalen Lieferketten. Es verpflichtet Unternehmen, auf Missbräuche beim Einkauf von Material aus dem Ausland zu reagieren. Humanitäre Organisationen und Gewerkschaften haben die Möglichkeit, Betroffene bei Verstößen vor den deutschen Gerichten zu vertreten. (dpa, mke)

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