
Nach seiner Entlassung aus der Haft wollte der Täter offenbar mit Kindern zusammen sein, obwohl ihm das nicht erlaubt war. Seine Argumentation wirft Fragen auf.
Im September 2018 wurde ein Mann aus Barnstorf (Kreis Diepholz) wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Rentner kam im Oktober 2021 aus der Haft – nun steht er aber wieder vor Gericht.
Dem Mann wird vorgeworfen, in zwei Fällen die Anordnungen seiner Vorgesetzten missachtet zu haben. Der Angeklagte wurde wegen schwerer sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und befindet sich seit seiner Entlassung auf der Intensivstation. Unter anderem wurde ihm befohlen, sich von Orten fernzuhalten, an denen sich Kinder normalerweise aufhalten, wie zum Beispiel Spielplätzen. „Der Mann soll zwei Tage lang auf dem Tennisplatz gesessen haben, während die Kinder dort entgegen der Anordnungen Tennis spielten“, teilte das Amtsgericht Diepholz auf Anfrage von t-online mit. Zuerst berichtete die “Kreiszeitung”.
Als vorbeugende Maßnahme während der Verhaltenskontrolle erhielt der Mann Bewährung und es wurde eine Sexualtherapie durchgeführt.
Eltern meldeten einen Mann in der Nähe des Tennisplatzes
Einen Tag nach dem Vorfall soll der Junge seinen Tennistrainer kontaktiert und ihm von „dem Mann auf der Terrasse“ erzählt haben. Der Trainer, der im Fall des Amtsgerichts Diepholz als Zeuge aussagte, war bereits mehrfach von den Eltern angefordert worden, weil sie den Rentner in der Nähe des Tennisplatzes sehen wollten. Zudem wusste der Trainer von dem Mann und seiner Verurteilung – und verständigte die Polizei.
Als die Polizei eintraf, aß der Beschuldigte auf einem Stuhl neben dem Tennisplatz, berichtet die „Kreiszeitung“. Der Grund, den er uns nannte, war, Kindern aus Langeweile beim Spielen zuzusehen. Wegen seines Sportplatzverbots wurde er rausgeschmissen.
In seiner Aussage sagte der Verteidiger des Rentners jedoch, sein Mandant habe den Tennisplatz aufgesucht, weil er sich im Dümmer mit einem Goldfischglas den Bauch verletzt habe und nicht nach Hause radeln könne. Idealerweise wollte er die Toilette des Tenniszentrums besuchen.
Richter sieht keinen Zweifel
Der vom Richter befragte Polizist und der Anwalt des Angeklagten erklärten jedoch, der Mann habe ihm nichts von den Magenproblemen erzählt. „Er war in guter körperlicher Verfassung, konnte Fahrrad fahren und zeigte nicht ständig den Drang, auf die Toilette zu gehen“, hieß es.
Dem Richter war klar, dass der Angeklagte die Anordnungen des Managers bewusst missachtet hatte.
Das Amtsgericht Diepholz hat in der Hauptsache noch nicht entschieden, weil neben dem vernommenen Bewährungshelfer auch der Psychotherapeut des Angeklagten gehört werden soll. „Ein weiterer Fortsetzungstermin ist angesetzt“, teilte das Amtsgericht Diepholz mit.