Erst die Hälfte der Grundsteuer-Erklärungen abgegeben | hessenschau.de

Haus- und Wohnungseigentümer in Hessen müssen bis Ende Januar Angaben zu ihrem Eigentum machen – da die Grundsteuer neu berechnet wird. Doch fast die Hälfte der Betroffenen hat sich noch nicht darum gekümmert.

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Marcel Sommer

Rund vier Wochen vor Ablauf der Abgabefrist für die Grundsteuererklärung hat nur etwa die Hälfte (51,4 Prozent) der Grundstückseigentümer in Hessen die geforderten Angaben gemacht. Das Finanzministerium teilte Anfang des Jahres in einem Zwischenbericht mit, dass bisher rund 1,5 Millionen Erklärungen eingegangen seien.

Mehr als 90 Prozent der Meldungen erfolgen online – wie gesetzlich vorgeschrieben. Die Erklärung kann nur in Ausnahmefällen in Papierform abgegeben werden. Die Einreichungsfrist endete ursprünglich am 31. Oktober 2022, wurde dann aber bis zum 31. Januar 2023 verlängert fortgesetzt.

Weitere Informationen

Grundsteuerreform

Ab 2025 wird die Grundsteuer in Deutschland neu berechnet. Im Rahmen dieser Reform sollen bundesweit knapp 36 Millionen Immobilien anhand von Eigentümerinformationen neu bewertet werden. In Hessen betrifft dies rund 2,8 Millionen Objekte und Wohnungen.

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Hofheim mit den meisten gemachten Aussagen

Hausbesitzer im Zuständigkeitsbereich der Finanzämter Hofheim (Main-Taunus) mit 57,3 Prozent, Darmstadt mit 56,6 Prozent und Rheingau-Taunus mit 55,9 Prozent sind Spitzenreiter bei der Grundsteuererklärung.

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Schlusslicht des Rankings sind die Finanzämter Alsfeld-Lauterbach (Fogelsberg), Korbach-Frankenberg und Nida (Wetterau) – alle mit 46,4 Prozent der abgegebenen Erklärungen.

Mehr Personal für den erwarteten Endspurt

Diese Erstattungssätze überraschen die Finanzämter nicht. „Wir kennen das Verhalten aus vielen Fristenfragen: Viele geben ihre Erklärung erst ab, wenn das Fristende absehbar ist“, sagt Jürgen Rosberg, Präsident der Oberfinanzdirektion Frankfurt. Nun wird mit einer deutlichen Steuererhöhung gerechnet. Darauf ist auch die hessische Finanzverwaltung vorbereitet.

„Wir stellen mehr Personal für unsere Grundsteuerämter in den Finanzämtern ein“, kündigte Finanzminister Michael Bodenberg (CDU) an: Es seien 120 Mitarbeiter, die Hälfte davon in Festanstellung.

Viele Fragen in Finanzämtern

Wohneigentümer in Hessen haben offensichtlich einen großen Bedarf an grundsteuerlicher Beratung: Die Finanzämter zählten bis zum Jahresende insgesamt rund 500.000 Anrufe mit Anfragen. Beim Grundsteuertelefon der Landesregierung (0800 522 533 5) gingen seit Juli 95.000 Anrufe ein.

Das Finanzministerium stellt auf der Website zur Verfügung grundsteuer.hessen.de detaillierte Anweisungen zur Abgabe der Erklärung.

Digitale Zustellung als Barriere

Die Eigentümergemeinschaft Haus & Grund appelliert an Grundstückseigentümer, ihre Stellungnahmen schnellstmöglich abzugeben. „Jetzt wird es eng“, sagte die Rechtsberaterin des Vereins, Nicole Merta.

Die Pflicht zur digitalen Abgabe der Erklärung sei vor allem für ältere Hausbesitzer ein Hindernis, berichtet Merta. Wer dazu nicht in der Lage ist, kann die Erklärung in Ausnahmefällen auch in Papierform abgeben. Dafür braucht man einen sogenannten Härtefall, den man beim Finanzamt einreichen muss“, sagt der Rechtsberater.

Messen Sie im Zweifelsfall die Wohnfläche selbst aus

Die größte Herausforderung für Hausbesitzer sei die Festlegung der Wohnfläche, erklärt Merta: „Das kann ganz schön schwierig werden, wenn der Eigentümer nicht schon Kauf- oder Bauunterlagen vorliegen hat.“ Im Zweifelsfall müssen Sie mit einem Zollstock messen.

Bei Versäumen der Abgabefrist am 31. Januar wird eine Verspätungsgebühr von 25 € pro angefangenem Monat fällig. Merta warnt davor, dass eine ordentliche Summe anfallen kann, wenn noch keine Erklärung abgegeben wird.

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Professionelle Hilfe mit Erklärung

Steuerberater bieten Unterstützung bei der Grundsteuererklärung. Je nach Immobilienwert sollten Sie mit Gebühren zwischen 150 und 400 Euro rechnen, erklärt Hartmut Ruprich, Präsident der Steuerberaterkammer Hessen.

Das rette Eigentümer aber nicht vor einer Vermessung der Immobilie, sagt Ruprich: „Wir Steuerberater kennen die Wohnfläche unserer Mandanten nicht – die müssen sie selbst ermitteln.“

Steuerberater erwarten einen Ansturm

Allerdings: Am Ende der Antragsfrist steht auch der Steuerberaterkammer ein großer Kampf bevor. „Ich denke, die Belastung der Kanzleien wird so groß sein, dass Mandanten Schwierigkeiten haben werden, jemanden zu finden“, sagt Ruprich.

Eine Panik in letzter Minute bei der Grundsteueranmeldung sei jedoch noch nicht angebracht, sagen sowohl der Haus- und Grundverband als auch die Steuerberaterkammer. „Das ist vielleicht eng, aber machbar“, sagt Verbandsanwältin Merta.

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