
Stand: 01.02.2023 17:51 Uhr
Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung endete am Dienstag (31. Januar) um Mitternacht. Die Finanzbehörden haben bereits die ersten Steuererklärungen verschickt. Die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein rät Ihnen, Widerspruch einzulegen.
Die Frist wurde einmal verlängert und am Dienstag (31. Januar) lief sie endgültig ab: Bis Ende des Monats mussten Grundstückseigentümer ihre Grundsteuererklärungen beim Finanzamt abgeben. Etwa 78,1 Prozent haben dies bereits getan, wie das Finanzministerium am Mittwoch mitteilte. Wer die Frist versäumt, bekommt zunächst eine Mahnung vom Finanzamt und dann drohen laut Finanzministerium Mahngebühren von 25 Euro pro Monat und Bußgelder bis zu 25.000 Euro. Entsprechende Schreiben sollen ab März nach Schleswig-Holstein geschickt werden. Zudem können Finanzämter auch Veranlagungen vornehmen – und das könnte Eigentümer auf Dauer viel Geld kosten.
Keine Fristverlängerung auf SH – auch wenn Experten dafür eintreten
Eine weitere Fristverlängerung wie etwa in Bayern werde es in Schleswig-Holstein nicht geben, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums des NDR Schleswig-Holstein. Dies bekräftigte Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) am Dienstag. Darauf hätten sich die Länder geeinigt, sagte der Minister – und alles andere sei nicht angebracht, weil es um die Sicherung der Einnahmen der Kommunen gehe. Dass Bayern die Verlängerung zulässt, könnte ihrer Meinung nach auch am dort anstehenden Wahlkampf liegen.
Der Präsident der Kammer der Steuertechniker, Boris Kurczynski, hält eine Verlängerung um drei Monate für gut. „Es ist klar, dass Arbeit auf dem Tisch liegt“, sagt Kurczinski – und er meint, das würde auch alles vereinfachen. Denn die Fälle, die noch auf dem Tisch lägen, seien oft die schwierigsten, sagt der Experte – die seien nicht in wenigen Tagen bearbeitet, sondern brauchten Zeit. „Es nützt nichts – wo wir nicht fertig sind, müssen wir die Frist verlängern, das ist halt so.“
Ähnlich sieht es die Eigentümergemeinschaft Haus und Grund. Verbandsgeschäftsführer Hans-Henning Kujath sagt, viele Menschen seien wegen der Frist unter Druck und Stress geraten. Er bittet auch um eine Fristverlängerung, damit alle in einem vernünftigen Miteinander ihrer Pflicht nachkommen.
Die Hebesätze wurden noch nicht festgelegt
Die Finanzbehörden haben bereits die ersten Grundsteuerbescheide verschickt. Der darauf ausgewiesene Betrag sei noch nicht der endgültige Grundsteuerbetrag, erklärt die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein. Er muss unter anderem mit dem sogenannten Steuersatz multipliziert werden. Sie ist in jeder Gemeinde unterschiedlich und muss noch festgelegt werden. Deshalb sei noch nicht absehbar, wie hoch die jeweilige Grundsteuer am Ende ausfallen werde, sagt die Kammer der Steuerberufe. Er erwartet jedoch, dass diejenigen, die Immobilien in wertvolleren Gegenden oder Lagen besitzen, am Ende stärker unter der Krise leiden werden als diejenigen, die in vielleicht weniger wünschenswerten Gegenden leben.
Über Widersprüche gegen das Modell berät die Steuerberaterkammer
Grundsätzlich empfiehlt Kammerpräsident Kurczinski, die Entscheidung nicht einfach hinzunehmen. „In fast allen Bundesländern sind anhängige Verfahren anhängig. Oder es gibt Verfahren zur Vorbereitung der Erhebung von Grundsteuern, Sammelklagen. Und deshalb empfehlen Kammer und Verbände auch, Widerspruch einzulegen“, sagt Kurczinski. Dies ist eine besondere Art des Einspruchs, der die Rechtskraft der Entscheidung verhindert. Mit anderen Worten: Ohne Präzedenzbeschwerde ließe sich der Kern der Entscheidung nach einem Monat nicht mehr ändern.
Weitere Informationen
Schlüsselwörter für diesen Artikel
Direkte
