
In Asylunterkünften lebende Alleinstehende können künftig mit höheren Leistungen rechnen, auch wenn sie noch keine 18 Monate in Deutschland leben.
Denn obwohl diese Gruppe in einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom November nicht genannt wird, geht die Bundesregierung davon aus, dass die vom Gericht kritisierte Rücknahme der Leistungskürzung auch für sie gelten sollte. Dies wird bereits in mehreren Bundesländern umgesetzt, darunter Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen, wie die jeweiligen Landesregierungen auf Anfrage mitteilten.
Gerichtsurteil
Die Bundesregierung antwortete auf eine entsprechende Frage der Bundestagsabgeordneten Clara Bünger (Linke), dass das Bundesarbeitsministerium den Ländern im Arbeitskreis Migration und Flüchtlinge am 24 gilt die Gewährung der Grundsicherung für Asylsuchende – also für Personen, die sich noch nicht 18 Monate im Land aufgehalten haben.
Das Gericht hatte entschieden, dass Flüchtlinge, die in Wohngemeinschaften leben, wieder den gleichen Geldbetrag erhalten sollten, um mit anderen alleinstehenden Asylbewerbern zusammenzuleben. Sozialleistungen wurden 2019 um zehn Prozent gekürzt, weil sie angeblich durch gemeinsames Einkaufen und Kochen Geld sparen konnten. “Die existenziellen Bedürfnisse der aktuell Betroffenen werden nicht befriedigt”, urteilte das Bundesverfassungsgericht.
konkreten Fall
Der konkrete Fall betraf einen Mann aus Sri Lanka, der seit 2014 in einer Wohngemeinschaft in der Nähe von Düsseldorf lebt. Im Asylbewerbergeldgesetz fällt sie unter eine Regelung, die für Schutzsuchende gilt, die seit mindestens 18 Monaten hier sind. Daher betrifft die Entscheidung direkt nur diese Gruppe.
Eine Sprecherin des bayerischen Innenministeriums sagte jedoch, dass die Begründung des Bundesverfassungsgerichts, warum die entsprechende Regelung verfassungswidrig sei, auch auf die Regelung der Grundversorgung – also der Leistungsberechtigten nach der Asylbewerberleistung – übertragbar sei Handeln Sie, die seit 18 Monaten nicht in Deutschland leben. Das bayerische Innenministerium hat deshalb Anfang Dezember den zuständigen Behörden in Bayern mitgeteilt, dass auch einzelne Leistungsberechtigte entsprechend behandelt werden sollen.
Besitz
In Sachsen-Anhalt und Niedersachsen dauerte die Abstimmung mit der Bundesregierung noch an. Eine Sprecherin der Bremer Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) sagte, die vollen Leistungen für alle aus dem Urteil müssten gezahlt werden. Es wird einige Wochen dauern, das zu klären. Außerdem werden die Akten nach Asylsuchenden durchsucht, die sich zuvor gegen die Kürzung ausgesprochen haben. Dafür gibt es eine Zuzahlung. Das können einige hundert Fälle sein.
„Es ist gut, dass die Bundesregierung deutlich gemacht hat, dass verfassungswidrige Kürzungen des Asyl-Wohngeldes grundsätzlich nicht hinnehmbar sind“, sagte Bunger. Auch eine „Entschuldigung“ von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), der für das jetzt in Karlsruhe gekippte Gesetz verantwortlich war, hält er für angebracht. (dpa)