
Am Montag endete die Gelegenheit zur Stellungnahme zur geplanten Förderung des Qualitätsjournalismus und zur verbesserten Transparenz öffentlicher Werbung. Viele Akteure wenden sich gegen den Ausschluss der Wissenschaftsberichterstattung als Förderkriterium. Auch die finanziellen Hürden für Online-Medien werden als zu hoch angesehen. Unverständlich ist, warum es keine Obergrenze für das Werbevolumen gibt.
Die mit 20 Millionen Euro dotierte Qualitätsjournalismusförderung muss an Print- und Onlinemedien fließen, 15 Millionen Euro sind für die Förderung journalistischer Jobs vorgesehen. Die Schlüsselgröße ist hier die Zahl der hauptberuflichen Journalisten. Weitere Mittel fließen bei bestehenden Qualitätskriterien wie Redaktionssatzung, Qualitätssicherungssystemen, Fehlermanagement oder Frauenförderungsplänen. Dass diese keine Grundvoraussetzung sind, hat zu Kritik geführt – etwa vom Presseclub Concordias und dem Forum Journalismus und Medien (fjum). Auch das Medienfrauennetzwerk befürwortet eine Aufstockung der geplanten Mittel für die Frauenförderung und fordert eine 50-prozentige Frauenquote und gleiches Einkommen als Ziel.
„Verfassungsrechtliche Bedenken“
Die Tatsache, dass die wissenschaftliche Berichterstattung nicht als Teil der Definition des „universellen Umfelds“ auftaucht und daher nicht gefördert wird, hat zu vielen kritischen Äußerungen geführt. Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer sieht darin einen möglichen Gleichstellungsverstoß und meldet „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“, wie der Verein der Bildungs- und Wissenschaftsjournalisten feststellt.
Nicht nur der Verein fordert, dass die Wissenschaft in die Definition aufgenommen wird. Auch das Wissenschaftsministerium unter Martin Polaschek (ÖVP) hält den Ausschluss des Bereichs für „kaum nachvollziehbar“. Auch die Akademie der Wissenschaften (ÖAW) und die Universitätskonferenz (unico) sprachen sich für eine Aufnahme aus und boten eine Förderung von 10.000 Euro für einen Wissenschaftsjournalisten an – denn das Gesetz sieht bereits die Anstellung von Auslandskorrespondenten vor.
Kritik an einer Hürde von 30 Millionen Zeichen
Ähnlich kritisiert wird, dass 30 Millionen Zeichen redaktioneller Inhalte pro Jahr oder 300.000 Unique User pro Monat als Untergrenze für Online-Medien gedacht sind. Junge, innovative Online-Medien hätten es laut Concordia Press Club damit schwer. In einer Stellungnahme des Instituts für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung heißt es, dass diese Untergrenzen „unwahrscheinliche finanzielle Hürden“ darstellen und damit „dringend notwendige Innovationen im Online-Bereich“ behindern. Laut dem Online-Magazin „tag eins“ erfüllt kaum ein rein digitales Medium diese Kriterien.
Viele Organisationen verlangen auch die Anerkennung durch den Presserat als Förderkriterium. Der Presserat selbst beklagte, dass seine Geldsumme seit 2010 bei 150.000 Euro liege und seitdem nicht mehr inflationsbereinigt sei, was ihn vor finanzielle Schwierigkeiten stelle.
Die Österreichische Gesellschaft für Kommunikationswissenschaft (ÖGK) sieht es als „schwerwiegendes Versäumnis“ an, dass Gratiszeitungen förderfähig sind. Diese fördern eine „umfassende Kommerzialisierung“ und erschweren den Wettbewerb um Titel, die auch von den Lesern finanziert werden. Zudem gelten Gratiszeitungen nicht als Qualitätsmedien, was laut ÖGK dem Zweck der Förderung widerspreche.
Der Presseclub Concordia beklagt, dass Nachrichtenagenturen wie die Österreichische Presseagentur von der Förderung ausgeschlossen sind. Dies sei “grundsätzlich zu überdenken”. „Durch die Erfüllung seines Grundauftrags leistet die APA einen wichtigen Beitrag zum österreichischen Qualitätsjournalismus“, so der Verein. Die APA-Redaktion fordert die ersatzlose Streichung der Bestimmung: „Ein Gesetz über journalistische Qualitätswerbung, das die Österreichische Presseagentur, eines der führenden Qualitätsmedien Österreichs, von jeglicher Werbung ausschließt, ist eine Fehlentscheidung und demokratiepolitisch Risiko.”
Werbekappe erforderlich
Hinsichtlich der geplanten Änderungen des Transparenzgesetzes zur Medienkooperation und -förderung ist es durchaus akzeptiert, dass die Werbung der öffentlichen Hand künftig ab dem ersten Euro – und nicht ab 5.000 Euro – transparenter dargestellt werden muss. Die geplanten zusätzlichen Berichtspflichten wie Wirkungsanalysen ab einer bestimmten Investitionssumme stoßen kaum auf Kritik. Häufig wird jedoch eine Obergrenze für Anzeigen gefordert.
Die ÖGK bewertet die Transparenzmaßnahmen grundsätzlich als sinnvoll, „aber wenig effektiv“. Denn erhöhte Transparenz mindert nicht das Korruptionsrisiko. Vielmehr soll eine verbindliche Obergrenze das Volumen der freihändig vergebenen Schaltungen „streng begrenzen“. Der Rechnungshof regte an, vom Stichtag der Wahl bis zum Wahltag der EU, Nationalrats-, Landtags- und Kommunalwahlen eine Begrenzung des Werbeleistungsvolumens für dem Rechnungshof unterstellte juristische Personen zu erwägen. der Kontrolle der Wirtschaftsprüfer. Wie der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) fordert der Presseclub Concordia, dass Werbung in nicht-redaktionellen Online-Medien wie Social-Media-Plattformen, die keine Mindestkriterien zur Bekämpfung illegaler Hassreden gewährleisten, verboten wird. (Affe)