
Lebensmittelrückrufe bei Aldi und Kaufland. In mehreren Produkten wurde Ochratoxin A gefunden – ein Schimmelpilzgift, das nicht ungefährlich ist.
Update, Dienstag (15. November), 10:19 Uhr: Dortmund – Nachdem Kaufland und Aldi Nord Pistazien zurückziehen mussten, gibt es jetzt den nächsten Rabatt. Auch Aldi Süd muss die Nüsse aus dem Verkauf nehmen. Grund ist auch die Entdeckung des Schimmelpilzgiftes Ochratoxin A.
Insgesamt drei Produkte sind von dem Rückruf bei Aldi Süd betroffen. Es geht um “Farmer’s Natural Pistachio Berry Blend” (Mindestens haltbar bis 18.03.2023), “Farmer natürliche geröstete und ungesalzene Pistazien” (mindestens haltbar bis 17.03.2023) und “Geröstete und gesalzene Farm-Pistazien“ (Mindestens haltbar bis 21. März 2023). Alle drei Produkte wurden in einer Packung von 100 Gramm verkauft.
Der Rückruf muss weitergehen: Nach Aldi Nord und Kaufland ist auch Aldi Süd betroffen
Aldi Süd bietet seinen Kunden zudem an, die betroffenen Pistazien gegen Erstattung des Kaufpreises in einer Filiale zurückzugeben. Der Rabatt fordert die Verbraucher auch auf, die Nüsse nicht zu essen, da Schimmelpilzgifte Nierenerkrankungen verursachen können.
Erstmeldung, Montag (14. November), 08:21: Deutsche Discounter scheinen von einer Rückrufwelle gebeutelt zu werden. Nach der Lidl-Lebensmittelwarnung sind nun auch Aldi und Kaufland betroffen. In allen drei Fällen wurden erhöhte Konzentrationen von Schimmelpilzgiften in den Produkten gefunden.
Nach Rückruf von Lidl: Kaufland und Aldi müssen den Verkauf von Nüssen einstellen
Während in zwei Reissorten von Lidl sogenannte Aflatoxine gefunden wurden, betrifft der Rückruf von Aldi und Kaufland Ochratoxine. Sie gehören wie Aflatoxin zu den in der Natur weit verbreiteten Schimmelpilzen (Mykotoxinen). Werden Lebensmittel beispielsweise durch unsachgemäße Lagerung kontaminiert, können sie beim Verzehr für den Menschen gefährlich werden.
Kunden, die kürzlich Nüsse bei Aldi oder Kaufland gekauft haben, sollten den Rückruf ernst nehmen und das Produkt auf keinen Fall verwenden. Bei Kaufland ist folgendes Produkt betroffen:
Artikel | K Klassische geschälte Pistazien, geröstet, ungesalzen |
der Inhalt | 100 Gramm |
GTIN | 4063367131189 |
haltbar bis | 22.04.2023 |
Serie | 21029/220726001 |
Hersteller | Hersteller Carl Wilhelm Clasen GmbH |
Von dem Rückruf betroffen sind die Pistazien der Kaufland-Eigenmarke.
© Design Pics/Imago, Kaufland, Collage: RUHR24
Erinnerung an Kaufland und Aldi: Wegen Schimmelpilzgift keine Pistazien essen
Glücklicherweise sind auch die Pistazien von Aldi von dem Rückruf betroffen. Anders als Kaufland muss der Discounter jedoch zwei Produkte aus dem Verkauf nehmen.
Nach eigenen Angaben geht es um Sorten “Trader Joes geröstete Pistazien” und Trader Joe’s geröstete und gesalzene Pistazien mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 25.03.2023 wie 26.03.2023. Der Rückruf betrifft nur die Filialen von Aldi Nord.
Aldi wurde von seinem Lieferanten, der PL FoodCom GmbH, darüber informiert, dass im Rahmen eigener Tests in einer Probe erhöhte Werte von Ochratoxin A festgestellt worden seien. Der Discounter reagierte umgehend und nahm die betroffenen Nüsse umgehend aus dem Verkauf.
Die Pistazien der Aldi-Eigenmarke sind von einem Rückruf betroffen.
© Design Pics/Imago, Aldi Nord, Collage: RUHR24
Kaufland und Aldi erklären das gesundheitliche Risiko kontaminierter Nüsse
Kaufland teilt seinen Kunden mit, dass sie umgehend auf die Informationen des Herstellers Carl Wilhelm Clasen GmbH reagiert haben und die Pistazien aus dem Verkauf genommen wurden. Beide Rabatte informieren Verbraucher über mögliche Gesundheitsrisiken.
Während Kaufland seine Kunden darauf hinweist, dass gerade bei Langzeitkonsum ein gesundheitliches Risiko nicht ausgeschlossen werden kann, wird Aldi etwas konkreter. Der Rabatt besagt, dass der Verzehr von Lebensmitteln, die mit Ochratoxin A kontaminiert sind, Nierenerkrankungen verursachen kann. Doch wie problematisch ist Schimmelpilzgift wirklich für Verbraucher?
Ochratoxin A in Pistazien von Aldi und Kaufland: So gefährlich ist das Schimmelpilzgift
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit klärt ausführlich über die Risiken von Ochratoxin A auf. Nach Angaben der Agentur “schädigt Ochratoxin A die Nieren und die Leber und wird aufgrund seiner krebserzeugenden Wirkung bei Versuchstieren als mögliches Humankarzinogen eingestuft”.
Außerdem „ist es ein Neurotoxin, es wirkt schädlich auf Obst und greift das Immunsystem an. Hauptzielorgan ist die Niere.” Das Landesamt weist darauf hin, dass die Bewertungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gezeigt hätten, dass die gesundheitlichen Risiken noch nicht im Detail geklärt seien.
Rückruf wegen überschrittener Grenzwerte von Ochratoxin A: Aldi und Kaufland müssen handeln
Besonders verdächtig ist nach aktuellem Stand der Verzehr großer Mengen oder über einen längeren Zeitraum. Wie das Landesamt mitteilt, ist demnach von „geringfügigen Sicherheitsbedenken“ auszugehen, „gesundheitliche Bedenken“ seien aber nicht auszuschließen. Je nach Alter, Ernährungsgewohnheiten und Körpergewicht muss das entsprechende Risiko individuell abgeschätzt werden.
Laut EU-Verordnung Nr. 2022/1370 gilt derzeit für Pistazien, „die für den Endverbraucher in Verkehr gebracht werden oder zur Verwendung als Lebensmittelzutat bestimmt sind“, der Höchstgehalt von 5 µg pro Kilogramm. Wird dieser Wert überschritten, erfolgt ein Rollback. Dieser Wert beträgt 3 µg für Kakao, beispielsweise 2 µg für Backwaren, Getreidesnacks oder Frühstückscerealien und 15 µg für Gewürze.
Erinnern wir uns bei Aldi und Kaufland – so reagieren Kunden richtig
Auch wenn der häufige oder langfristige Verzehr von mit Ochratoxin A kontaminierten Lebensmitteln ein Gesundheitsrisiko darstellt, sollten Aldi- und Kaufland-Kunden den Rückruf ernst nehmen. Kaufland erinnere sich aktuell auch an ein Nudelgericht, berichtet er echo24.de.
Beide Supermärkte bieten Verbrauchern an, die betroffenen Nüsse in jeder Filiale zurückzugeben. Und ohne Beifügung der Rechnung wird der Kaufpreis zurückerstattet. Darüber hinaus betrifft der Rückruf laut Aldi und Kaufland nach aktuellem Kenntnisstand andere Mindesthaltbarkeitsdaten und andere anwendbare Eigenmarkenartikel nicht.
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