So funktionieren die Hilfen für Gas, Strom, Heizöl und Holzpellets

Neben den Gas- und Strompreisbremsen für 2023 hat der Bundestag auch schwierige Fälle für Privathaushalte beschlossen, die mit Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas heizen. Deshalb sollte der Bund mit den Ländern einen Hilfsfonds schaffen, der Privathaushalte unterstützt, die in diesem Jahr mit Pellets, Heizöl oder Flüssiggas geheizt wurden. Dafür stellt der Bund maximal 1,8 Milliarden Euro bereit.

Rabatte für Öl, Pellets und Flüssiggas nur auf Anfrage

Anders als Gas- und Strompreisbremsen, die Verbrauchern ohne Antrag gewährt werden, müssen für Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas Erleichterungsanträge gestellt werden. Dafür sollten die Staaten zuständig sein. Laut Gesetz können Konten privater Haushalte für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 berücksichtigt werden.

Die Höhe der Entlastung ist auf maximal 2.000 € begrenzt. Basierend auf dem Gas- und Wärmepreisbremssystem ist er wie folgt zu berechnen:

  • 0,8 x (Rechnungsbetrag – 2x Referenzpreis x Bestellmenge).

Das bedeutet, dass nur 80 % des Verbrauchs vergütet werden. Außerdem muss die Rechnung mehr als doppelt so hoch sein wie vor Ausbruch des Ukraine-Krieges und der Energiepreiskrise. Als Referenzpreis ist der Jahresdurchschnittswert des Vorjahres für den jeweiligen Brennstoff heranzuziehen. Voraussetzung für die Berücksichtigung ist jedoch für alle eine Entschädigungssumme von mindestens 100 Euro.

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Tankrechnungen müssen vereidigt werden

Der Antragsteller muss die Tankrechnung durch eine eidesstattliche Erklärung überprüfen. Bei Mehrparteienwohnungen muss der Vermieter die Weiterleitung an die Mieter schriftlich bestätigen. Weitere Einreisebestimmungen werden im Rahmen der Bundesvereinbarung festgelegt. Bis spätestens Ende 2025 sollen die Länder die Mittel mit Verwendungsnachweis an den Bund abführen.

Energiepreisbremse ab 2023

Der Bundestag hat am Donnerstag in namentlicher Abstimmung Gesetzen zum Einfrieren der Gas- und Strompreise zugestimmt. Beide gelten von März 2023 bis April 2024. Zudem sollen die Anbieter dann auch rückwirkend für Januar und Februar 2023 Preisbremsen anwenden.

So funktioniert die Gaspreisbremse

Bei Gas erhalten Haushalte und Kleingewerbe mit einem Gasverbrauch von weniger als 1,5 Mio. kWh einen garantierten Bruttogaspreis von 12 ct/kWh für 80 % ihres voraussichtlichen Jahresverbrauchs im September 2022. Unternehmen mit einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Mio kWh jährlich einen garantierten Nettobetriebspreis von 7 ct/kWh für 70 % ihres Gasverbrauchs bezogen auf ihren Verbrauch im Jahr 2021. Thermische Kunden erhalten für 70 % ihres Verbrauchs einen garantierten Arbeitspreis von 7,5 ct/kWh, auf den die Rabatt basiert auf September 2022.

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Damit ist die Strompreisbremse gemeint

Beim Strom erhalten Haushalte und kleinere Gewerbebetriebe, die jährlich weniger als 30.000 kWh Strom verbrauchen, für 80 % ihres derzeitigen Stromverbrauchs einen garantierten Bruttopreis von 40 ct/kWh. Der vertraglich vereinbarte Preis bezieht sich auf den Verbrauch oberhalb dieses „Grundkontingents“.

Unternehmen mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 30.000 kWh erhalten 70 % ihres aktuellen Stromverbrauchs zu einem garantierten Nettobetriebspreis von 13 ct/kWh. Steuern, Zölle und Zuschläge kommen hinzu.

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Bisher seien vor allem Gaskäufer entlastet worden

Bisher hat der Bund den Gaseinkauf speziell gefördert. Dazu senkte er die Umsatzsteuer auf den gesamten Gasverbrauch von Oktober 2022 bis März 2024 auf 7 %. Im Dezember 2022 übernimmt sie die Beteiligung der an die Pipeline angeschlossenen Endverbraucher von Erdgas.

Von der Erlösabschöpfung befreite Biogasanlagen

Neben der Senkung des Strompreises hat der Bundestag auch eine Kürzung der Stromlieferanteneinnahmen beschlossen. Gerade für Anbieter von Biogasanlagen hat die Koalition in dieser Woche Korrekturen vorgenommen. Demnach soll sich die Entnahme der Strommarkterlöse nur auf die Nennleistung von einem Megawatt auswirken und Satelliten-Blockheizkraftwerke nicht in die Erzeugungsberechnung einbeziehen. Damit hat der Bundestag die meisten Biogasanlagen von der Abschaffung der Strommarkteinnahmen ausgenommen.

Die jetzt vom Bundestag beschlossenen Energiepreisbremsen und -erleichterungen für 2023 müssen noch vom Bundesrat gebilligt werden, bevor sie am Freitag in Kraft treten.

Die Energiepreisdebatte im Bundestag verlangsamt den Blick auf:

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