
Der Rechtsstreit im Skandal um die Millionenzahlungen vor der WM 2006 geht weiter. Das Landgericht Frankfurt hat Ende vergangener Woche entschieden, das Verfahren gegen die drei ehemaligen DFB-Funktionäre Wolfgang Niersbach, 71, Horst R. Schmidt, 80, und Theo Zwanziger, 77, einzustellen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt wird nun jedoch Anzeige erstatten sofortige Beschwerde gegen diese Entscheidung. Das bestätigte der Sprecher der SZ-Behörde. Nun muss sich der Oberste Gerichtshof erneut mit der Sache befassen.
Der Entscheid des Regionalgerichts basiert nicht auf konkreten Gründen, sondern darauf, dass sich die drei Angeklagten im Frühjahr 2020 vor dem Schweizer Gericht wegen des gleichen Sachverhalts verantworten mussten. Nach altem Rechtsstaat kann der Angeklagte wegen des Wahrheitsvorwurfs nur einmal vor Gericht gestellt werden, was auch innerhalb der Grenzen gilt. Dass das Schweizer Verfahren gegen die ehemaligen Beamten nicht mit einem ordentlichen Urteil endete, sondern wegen der Verjährung mitten in der Hauptverhandlung endete, ändert für das Bezirksgericht nichts.
Der Fall betrifft eine Zahlung des Organisationskomitees der Weltmeisterschaft im Frühjahr 2005. Damals gingen 6,7 Millionen Euro an den Weltfußballverband; Der Betrag wurde als Beitrag zu einer geplanten WM-Galerie angekündigt, die später zurückgezogen wurde. Tatsächlich wurde der Betrag an diesem Tag von der Fifa an den ehemaligen Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus (verstorben 2009) überwiesen. Damit war der Kredit abbezahlt, den die Franzosen 2002 dem deutschen WM-Manager Franz Beckenbauer, 77, gegeben hatten, damit zehn Millionen Franken an katarische Unternehmen und Fifa-Funktionär Mohamed bin Hammam, 73, fließen konnten. Der Grund für diese Transaktion, die den Skandal um die Sommerlegende auslöste, ist bis heute ungeklärt.
Am Ende des Verfahrens können dem DFB 26 Millionen Euro erstattet werden
Die Schweizer Bundesanwaltschaft beschuldigte in diesem Zusammenhang drei deutsche Funktionäre und den ehemaligen Fifa-Generalsekretär Urs Linsi des Betrugs zu Lasten des DFB oder seiner Beihilfe. Der Vorwurf der deutschen Staatsanwaltschaft wegen angeblicher Steuerhinterziehung im schwersten Fall, weil 6,7 Millionen Euro zu Unrecht als Betriebsausgaben geltend gemacht wurden. Alle Beteiligten beteuern stets ihre Unschuld.
Der Prozess in Frankfurt läuft schon länger. Die Recherche begann im Herbst 2015. 2018 entschied das Landgericht, die Klage nicht zuzulassen: Die Zahlung von 6,7 Millionen diente als „Gehalt“ von WM-OK-Chef Beckenbauer und sei daher als Betriebsausgabe zu berücksichtigen. Gleichzeitig erstattete die Staatsanwaltschaft Anzeige – und gewann. Das Oberlandesgericht ordnete die Einleitung des Verfahrens an.
Am Ende des Verfahrens kann auch der DFB von der aktuellen Entscheidung des Landgerichts profitieren. Aufgrund von Buchungen in Höhe von 6,7 Millionen Euro wurde ihm 2006 die Gemeinnützigkeit entzogen, was ihn fast 20 Millionen Euro kostete.
Inklusive Zinsen können Sie jetzt eine Rendite von 26 Millionen Euro erzielen. Der frühere DFB-Boss Zwanziger hatte vor wenigen Wochen Strafanzeige gegen verschiedene Vertreter des hessischen Gerichts und Steuerfahndung wegen Verfolgung Unschuldiger und Unehrlichkeit gestellt und eine Schadensersatzforderung in Höhe von „mindestens 50.000 Euro“ angekündigt.